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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0610,
Aneroid |
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gesetzliches Erbrecht, jedoch nicht gegenüber den Verwandten des Vaters oder der Mutter, und zwar auf ein Drittel desjenigen, was sie als eheliche Kinder erhalten hätten, wenn rechtmäßige Abkömmlinge hinterbleiben (in Baden fällt dies nach Satz 756a weg, wenn
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2% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0483,
Illegitimität (gesetzliche Bestimmungen in Deutschland u. Österreich) |
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das französische Recht. In Bayern gilt im allgemeinen dasselbe Erbrecht wie in Preußen, und die Vaterschaft kann mit allen Mitte ln bewiesen werden; übereinstimmende Gesetzgebung auch in Württemberg und Sachsen. In Baden kann als Vater derjenige erklärt
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0248,
von Hofer (Ludwig)bis Höferecht |
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, wie in
Preußen und Baden. Nach seiner erbrechtlichen
Natur ist das H. entweder ein fakultatives, d. h.
abhängig von der auf Antrag des Eigentümers er-
folgenden Eintragung in eine Höfe- oder Land-
güterrolle, so in den preuß. Provinzialgesetzen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0871,
Württemberg (Geschichte) |
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Aufregung des Volks, 21. April 1819 die Reichsverfassung anzuerkennen. Als aber die Agitation für die Reichsverfassung in republikanische Bestrebungen umschlug, eine Volksversammlung in Reutlingen 27. Mai Unterstützung des bad.-pfälz. Aufstandes
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0559,
von Familienherdbis Familienorden |
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in Rheinpreußen durch Verordnnng
vom 25. Febr. 1826, in Baden durch das Landrecht
Satz 577ca., in Nheinhessen durch Gesetz vom
13. Sept. 1858. Für Preußen ist das in der Ver-
fassnngsurkunde ausgesprochene Verbot, F. zu er-
richten, durch Gesetz vom 5
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0863,
Grundeigentum (geschichtliche Entwickelung; Statistisches) |
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, sich ohne Zustimmung des Herrn zu verheiraten, der Leibzins, das Erbrecht des Herrn am ganzen Nachlaß oder doch am Besthaupt, die Zehnt-, Zins-, Gültpflichten der mannigfachsten Art, die Lehnsgelder bei jeder Besitzveränderung in der besitzenden
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0761,
von Bürgerliches Gesetzbuch für Österreichbis Bürgerrecht |
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759
Bürgerliches Gesetzbuch für Österreich - Bürgerrecht
(§§. 1749-2164) das Erbrecht. Trotz aller Anfechtungen, die der Entwurf erfahren hat, ist ihm das Zeugnis nicht zu versagen, daß er eine gründliche, ernste, im einzelnen wohlerwogene
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0068,
von Pflichtexemplarebis Pflichtteil |
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der Zusammenhang zwischen dieser einzelstaatlichen Abgabe und dem Schutz durch das Reich. In Sachsen, Baden, Mecklenburg, Oldenburg, Braunschweig u. s. w. ist die Abgabe von P. aufgehoben worden. – Die Zahl der verlangten Exemplare wechselt sehr; bald
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0189,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
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, eine gemäßigtere in Heppenheim Volksvertretung am Bundestag, und 12. Febr. stellte Bassermann in der bad. Kammer den Antrag auf Berufung eines deutschen Parlaments.
Die Botschaften aus Frankreich, die in rascher Folge den Sturz Guizots, Ludwig Philipps
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0337,
von Offenburgbis Öffentlichkeit |
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bis zu sechs Monaten erzwungen werden. Außerdem bestehen vielfach noch die Vorschriften des gemeinen Rechts in Kraft, wonach auf dem Gebiet des Privatrechts, insbesondere im Erbrecht, der O. verlangt werden kann, namentlich von dem Erben, welcher
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0934,
von Pfalz (pfälzische Linien)bis Pfalzburg |
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erhielt der König von Bayern den linksrheinischen Teil der P. von Frankreich zurück; den rechtsrheinischen mit Mannheim und Heidelberg behielt Baden; allerdings bedang sich Bayern in einem Vertrag mit Österreich dessen Rückfall aus für den Fall des
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 1017,
von Dismembratorbis Dispens |
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), wenn es richtig normiert wird (s. Höferecht).
Keine eigentliche Dismembrationsmaßregel ist die gesetzliche Bestimmung eines Parzellenminimums bei Teilung von Parzellen, wie sie z. B. in Baden, Hessen, Nassau, Weimar besteht.
In Frankreich
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Eruwbis Erwin von Steinbach |
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oder ein Recht am Vermögen eines Verstorbenen, Erbrecht etc., e. Im allgemeinen unterscheidet man zwischen originärem oder ursprünglichem (acquisitio originaria) und derivativem oder abgeleitetem (acquisitio derivativa) Erwerb. Der erstere ist unabhängig
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0140,
von Jakob von Ulmbis Jakobiner |
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erfolgtem Tod erhob Philipp der Gute von Burgund Erbansprüche an dasselbe. Zwar wurde nach langen Zwistigkeiten ein Vergleich geschlossen, in welchem Jakobäas Erbrecht von Philipp anerkannt wurde, während dieselbe sich verpflichtete, ohne dessen
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0368,
von Oldenburg (Städte)bis Oldham |
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Preußen und O. vereinbart. Darin gab der Großherzog seine Erbrechte an die Elbländer auf, erhielt aber von Preußen 1 Mill. Thlr. sowie das holsteinische Amt Ahrensböck (149 qkm mit 12,604 Einw.), wodurch das Fürstentum Lübeck angemessen arrondiert
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0609,
von Anemonölbis Anerkennung |
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Wegen nachgestrebt. Das ältere Anerbenrecht gab nur der als A. durch Gesetz (Majorat, Minorat) oder Verfügung von Todes wegen bezeichneten Person ein wirkliches Recht am Hof, den Geschwistern dagegen entweder bloß ein Erbrecht an dem übrigen Nachlasse
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Clevedonbis Cleveland (Herzogstitel) |
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von Napoleon errichtet. Der Reichswald, 4 km von C., ist der größte Wald der Rheinlande (70 qkm); 12 km entfernt liegt Calcar (s. d.). – Vgl. Scholten, Die Stadt C. (Cleve 1881); Führer durch C. und Umgebung (ebd. 1888); Char, Bad C. (2. Aufl., ebd
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0228,
von Erbbestandbis Erbe |
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, dnrch öffentliche Aufforderung zur Anmel-
dung des Erbrechts, felbstverstäudlich ohne Aus-
schlußurteil, die mangelhaften Ermittelungen in
gewissen Fällen zu ergänzen. Die Erfordernisse des
guten Glaubens Dritter, welche sich mit dein
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0635,
Geburtsstatistik |
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Deutsches Reich 90,97 9,03 28,35 3,60
Preußen 92,26 7,74 28,69 3,15
Bayern 87,40 12,60 31,72 5,10
Sachsen 87,05 12,95 27,73 6,06
Württemberg 91,54 8,46 33,57 3,70
Baden 91,85 8,15 28,72 2,89
Elsaß-Lothringen 92,39 7,61 27,38 2,45
Belgien
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Johann Kasimir (Herzog vou Sachsen-Coburg)bis Johann (von Schwaben) |
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, bei dem er persönlich in Baden-Baden er-
schien, nicht zur Teilnahme Zu bewegen. In der
schleswig-Holstein. Frage trat er von Ansang an
für das Erbrecht Friedrichs (VIII.) von Augusten-
burg und für dessen Anerkennung durch den Bundes-
tag ein
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Richterswilbis Richtmünze |
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der "^lonuinLnta (^rm^nillo uiätoi'icll" ("I^ex
I^i-izimiuni" im 3. Teil, Hannov. 1863): außerdem
veröffentlichte er: "Zur lex ^xonuin" (Berl. 1868),
"Über die singulären Erbrechte an schles. Ritter-
gütern" (ebd. 1844), und mit Kries "Die engl
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0308,
von Verwandlungenbis Verwandtschaft |
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in allen Einzelstaaten neu geordnet worden (Preußen: Verordnung vom 7. Sept. 1879; Bayern: Ausführungsgesetz zur Civilprozeßordnung vom 23. Febr. 1879, Art. 4‒9; Sachsen: Gesetz vom 8. März 1879; Württemberg: Gesetz vom 18. Aug. 1879; Baden: Gesetz vom
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0025,
von Familienbrüderbis Familienschluß |
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miteinander verwandt waren, hießen Cognati, diejenigen aber, welche durch eine und dieselbe väterliche Gewalt miteinander verbunden waren, Agnati. Letztere bildeten die altrömische Familia, die Grundlage des zivilen Erbrechts, indem sie allein
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0895,
von Gánóczbis Gänse |
Öffnen |
895
Gánócz - Gänse.
tem Schloß, höherer Gewerbeschule, Alaun- und Kaolingruben, Mineralquelle und (1881) 5170 Einw.
Gánócz (Gansdorf), Bad im ungar. Komitat Zips, an der Kaschau-Oderberger Bahn, 3 km vom klimatischen Kurort Poprád-Felka
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0890,
von Ille-et-Vilainebis Illicium |
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, besonders dem Ehe- oder Erbrecht zuwider, in keiner gesetzmäßigen (legitimen) Ehe erzeugt; Illegitimität, Ungesetzmäßigkeit, Abstammung aus illegitimer Ehe.
Illenau, große und trefflich geleitete Irrenheil- und Pfleganstalt im badischen Kreis
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Leipziger Interimbis Leistengegend |
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, ein Amtsgericht, 3 Tuchfabriken, Kratzen- und Wagenfabrikation, eine Eisengießerei, eine große Kunst- und Handelsmühle, Kunst- und Handelsgärtnerei, Stuhlbauerei und (1885) 7315 Einw. An der Mulde das Bad Mildenstein mit irisch-römischem
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0708,
Mohammedanische Religion |
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das Erbrecht reich ausgebildet; nur Hypotheken- und Verjährungsrecht sind unbekannte Dinge. Bäder, Brunnen, Brücken, Mausoleen, Spitäler, Speiseanstalten für die Armen, Hospitäler, Irrenhäuser, Schulen, Bibliotheken, selbst Festungswerke werden
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Morgagnische Hydatidebis Morgenstern |
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Areal, wie ein Mann mit einem gewöhnlichen Gespann vom Morgen bis zum Abend zu bearbeiten im stande ist. Der M., selbst oft in einem und demselben Land verschieden groß (großer, kleiner etc. M.), hielt gesetzlich in Baden 400 QRuten = 36 Ar, in Bayern
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0952,
von Siegelbis Siegen |
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952
Siegel - Siegen.
gistik (Berl. 1875); Seyler, Abriß der Sphragistik (Wien 1884).
Siegel, Heinrich, ausgezeichneter Germanist, geb. 13. April 1830 zu Ladenburg in Baden, studierte zu Heidelberg, Bonn und Gießen, veröffentlichte noch
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0106,
von Sparrm.bis Sparta |
Öffnen |
bepflanzte Platanistas, wo die Jünglinge zu ringen pflegten. Die Stadt hatte außer den angeführten noch zahlreiche andre Tempel und Monumente, welche Pausanias nennt, deren Lage sich aber heute nicht mehr nachweisen läßt. Überreste alter Bäder finden
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0942,
von Zittergrasbis Zivilgesetzbuch |
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Napoléon) vom 20. März 1804, auch in den Rheinlanden und in Baden eingeführt, und das königlich sächsische bürgerliche Gesetzbuch vom 2. Jan. 1863. Der Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich (2164 Paragraphen) ist in erster
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Zivilgouverneurbis Zivilliste |
Öffnen |
943
Zivilgouverneur - Zivilliste.
Professor v. Mandry, für das Sachenrecht der preußische Geheime Justizrat Johow, für das Familienrecht der preußische Geheime Justizrat Plank und für das Erbrecht der bayrische Ministerialrat v. Schmitt. Vgl
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0529,
von Lenngrenbis Leopold |
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von Baden, wuchs in Düsseldorf auf, gehörte eine Zeitlang der preußischen Armee als aktiver Offizier an und uer mahlte sich 1^. Sept. 1861 mit der Infantin Antonia von Portugal. 1870 als Kandidat für den spanischen Thron aufgestellt, verzichtete
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0613,
Anfechtung |
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Einwilligung erforderlich war, ebenso nach dem Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 96, dem bad. Gesetz vom 9. Dez. 1875 und dem sächs. Gesetz vom 5. Nov. 1875, sowie nach dem schweiz. Bundesgesetz vom 24. Dez. 1874. Wegen der großen Verschiedenheit des geltenden
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0197,
von Automedonbis Autos |
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Familien- und Erbrechts zu (Hausgesetze, Fideïkommisse, Abfindung der Töchter u. s. w.). Durch Art. 14 der Bundesakte, der auch heute noch gilt, ist diese A. garantiert; einzelne Gesetzgebungen (Preußen, Bayern, Baden) fordern jedoch die Genehmigung des
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0877,
von Beschwerdebuchbis Beschwören |
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Entscheidung verletzt ist und deshalb Anlaß hat, Beschwerde (s. d.) zu führen oder ein Rechtsmittel einzulegen. Im Erbrecht ist B. derjenige, welcher infolge einer letztwilligen Verfügung etwas zu leisten hat. In der ältern Rechtssprache nennt man den B. den
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0196,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1815-66) |
Öffnen |
, nachdem der Herzog von Augustenburg ohne Zustimmung seiner Verwandten die ihm von Dänemark gebotene Entschädigung angenommen, über Schleswig und Holstein verfügt und in dem Protokoll vom 8. Mai ein neues Erbrecht aufgestellt, das der Glücksburger Linie
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0820,
von Eintagsfliegenbis Einwanderung |
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aus-
geschlossen sind, den Bruchteil, welcher dem nähern
Abkömmlinge zu teil geworden wäre. - Sachlich
tommt der <üoä6 civil im wesentlichen zu den
gleichen Ergebnissen; er handelt in den Art. 739 fg.
von Repräsentation (das bad. Gcsctzbuch
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0238,
von Erbschaftsgebührenbis Erbschaftskauf |
Öffnen |
, erst nachdem dies geschehen, von
dem Gerichte ausgehändigt werde (z.B. in Württem-
berg und Baden; vgl. neuestens die Vadische Ver-
ordnung vom 2. Nov. 1889). Auf ähnlichem Boden
steht das osterr. Recht, welches davon ausgeht, daß
das Erbrecht
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0495,
Grundeigentum |
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- und ^
Kirchcngütern feit 1867 ist hauptsächlich dem Groß- >
kapital zu gute gekommen und hat die Zahl der
Parzellenpächter vermehrt. Das geltende Erbrecht
bcgüustigt die Zerstückelung des Bodens, sodaft
neben den Kleinpächtern sehr zahlreicke
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0731,
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte) |
Öffnen |
729
Österreichisch-Ungarische Monarchie (Geschichte)
Hermann von Baden vermählt ward, erhoben Ansprüche auf das Erbe Friedrichs. Markgraf Hermann bemächtigte sich Wiens und mehrerer österr. Städte, starb indes 1250. Da nun verschiedene
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Put and callbis Putignano |
Öffnen |
ihr die Wirkung bei,
daß, wenn beide Gatten in gutem Glauben sind, für
beide, wenn nur einer der Gatten in gutem Glau-
ben ist, lediglich für diesen alle rechtlichen Wirkun-
gen einer gültigen Ehe, insbesondere auch in An-
sehung des Erbrechts
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0668,
von Schwaden (Grasart)bis Schwalbe |
Öffnen |
sonstige Familienrcchte noch ein gesetzliches Erbrecht.
Das Österr. Bürgert. Gesetzb.'Z. 05, 00 dehnt das
Ehehindernis der S. so weit aus, daß der Ehegatte
diejenigen nicht heiraten darf, welche sein Ehegatte
nicht heiraten dürfte, also selbst nicht
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0956,
von Siegel (Heinr.)bis Siegellack |
Öffnen |
.)
Siegel, Heinr., Jurist, geb. 13. April 1830 zu
Ladcnburg in Baden, studierte zu Bonn und Heidel-
berg, habilitierte sich 1853 in Gießen und wurde
1857 außerord., 1862 ord. Professor des Rechts in
Wien. Von der dortigen Akademie der Wissenschaf-
ten
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0237,
von Stadtpfeiferbis Stadttelegraph |
Öffnen |
und Erbrecht und einzelne prozessuale Bestimmungen, in Statuten gesammelt, neben welchen Polizeiordnungen treten. In den Reichsstädten, wie Köln, Nürnberg, Worms, Frankfurt, Hamburg, und in bedeutendern Landstädten, wie Braunschweig, Lüneburg, Rostock
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Anastigmatlinsenbis Anerbe |
Öffnen |
, großherzoglich bad. Kammer-
herr und^berbofmarfchall.
Andrade, Francisco d', portug. Sänger (Bari-
ton), geb. 11. Jan. 1859 zu Lissabon, trieb in Mai-
land Gesangsstudien bei Miraglia und Ronconi und
trat zum erstenmal 1882 in San Remo als Sänger
vor
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0009,
von Konkretebis Konkurrenz |
Öffnen |
auf Alimente und ein beschränktes Erbrecht gegen den Vater. In Deutschland gelangten jedoch diese Bestimmungen des römischen Rechts nicht zur Anerkennung, vielmehr wurde das K. durch die Polizeiordnungen von 1530 und 1577 reichsgesetzlich untersagt
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Leipziger Interimbis Leiste |
Öffnen |
-, Kratzen-, Schäfte- und Wagenfabriken, Kunstmühle, Schuhmacherei, Gerberei und bedeutende Gärtnereien.
Auf steilem Felsen das von Wiprecht von Groitzsch erbaute Schloß Mildenstein ;
unterhalb desselben an der Mulde Bad Mildenstein
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0149,
von Utrechter Sammetbis Utzschneider |
Öffnen |
erhalten. Preußen überließ seine Erbrechte auf das Fürstentum Oranien an Frankreich, wogegen es das vormals span. Obergeldern erhielt, und erlangte die Anerkennung seines neuen Königstitels. Der Herzog von Savoyen bekam die Insel Sicilien mit dem
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